Patientenbesuch

Statten Sie Ihren Liebsten im Spital einen Besuch ab oder überraschen Sie sie mit einem schönen Blumenstrauss.

Tiere

Sie haben bestimmt Verständnis dafür, dass Tiere nicht ins Spital mitgebracht werden dürfen. Spezielle Regelungen gelten für Therapiehunde wie zum Beispiel Begleithunde blinder Personen.

Rauchen

Auf dem Spitalareal und in den Häusern gilt ein generelles Rauchverbot. Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

Übernachtungsmöglichkeiten von Besuchern

Kantonsspital St.Gallen

Angehörige von Schwerkranken und Sterbenden können bei den Betroffenen oder – sofern es die Kapazität zulässt – in einem Personalzimmer des Kantonsspitals St.Gallen übernachten. Die Pflegefachperson informiert Sie gerne.

Spital Altstätten und Grabs

Für Begleitpersonen von Privatpatientinnen und Patienten kann auf Wunsch
gerne eine Übernachtungsmöglichkeit im Zimmer ermöglicht werden. Die Pflegefachperson informiert Sie gerne.

Spital Linth

In besonderen Fällen können Angehörige (z. B. Eltern von Kindern, Angehörige von Schwerkranken oder Babys von hospitalisierten Müttern) im Spital übernachten. Für detailliertere Auskünfte und Preisangaben erkundigen Sie sich bitte beim Pflegefachpersonal.

Spital Wil

In besonderen Fällen können Angehörige (z. B. Eltern von Kindern, Angehörige von Schwerkranken oder Babys von hospitalisierten Müttern) im Spital übernachten. Für detailliertere Auskünfte und Preisangaben erkundigen Sie sich bitte beim Pflegefachpersonal.