Kostenübernahme

Sie haben Fragen zu der Rechnungsstellung oder möchten wissen, wofür eine Kostengutsprache bei der Versicherung eingeholt wird? Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Aufenthaltskosten & Versicherungsleistungen

Entsprechend Ihrer persönlichen Versicherungsdeckung treten Sie bei uns in die private, halbprivate oder allgemeine Abteilung ein. Bei jedem Eintritt wird durch das Spital eine Kostengutsprache bei der Versicherung eingeholt. Bei ungenügender Versicherungsabdeckung, Selbstzahlerleistungen oder abgelehnter Kostengutsprache verlangen wir beim Spitaleintritt eine Anzahlung oder die vollständige Bezahlung der Leistungen. Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Bargeld und Kreditkarten. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei Ihren Versicherungen über die versicherten Leistungen zu orientieren.

Rechnungsstellung im Kanton St.Gallen

Die Behandlungskosten stellen wir direkt Ihrer Versicherung zu. Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht auf eine Rechnungskopie. Wenn Sie bereits über einen Zugang zum Patientenportal (www.h-och.ch/patientenportal) verfügen, können Sie Ihre Rechnungen dort einsehen. Andernfalls stellt Ihnen das Spital auf Verlangen gerne eine Rechnungskopie per Post oder E-Mail zu.

Nicht-Kantonseinwohner

Sollten Sie als Nichtkantonseinwohnerin bzw. -einwohner eintreten, wird beim Kantonsarzt bzw. bei der Kantonsärztin Ihres Wohnkantons eine zusätzliche Kostengutsprache eingeholt. Ihr Wohnkanton beteiligt sich an den Behandlungskosten, wenn die Behandlung nicht im Wohnkanton durchgeführt werden kann. Eine Zusatzversicherung «Allgemein ganze Schweiz» garantiert Ihnen eine vollumfängliche Kostenübernahme, falls sich Ihr Wohnkanton nicht an den Kosten beteiligt.

Depotzahlung

Wenn bei Ihnen eine Leistung erbracht wird, welche nicht durch Ihre Versicherung übernommen wird (Nichtpflichtleistungen), oder wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein haben, wird von Ihnen die vorgängige Bezahlung eines Depots gefordert. Die Höhe des Depots entspricht den ungefähren Behandlungskosten und wird Ihnen im Vorfeld des Aufenthaltes mitgeteilt. Bitte überweisen Sie das geforderte Depot vor dem Eintritt oder bringen Sie es am Eintrittstag bar oder mittels Debit- oder Kreditkarte mit.

Informationen zu SwissDRG

SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das Tarifsystem für stationäre akutsomatische Spitalleistungen, das gemäss der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen schweizweit einheitlich regelt. Die schweizweit tarifwirksame Einführung von SwissDRG ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Beim Fallpauschalen-System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und weiteren Faktoren einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet.

Erlasse und Tarife

Basis der Kostenerhebung bilden unter anderem die Tarifverträge sowie die vorgegebene Taxordnung und der Taxtarif. Für die Spitalverbunde erlässt der Verwaltungsrat folgendes Statut zur Organisation und Rechnungslegung: