Rechtliche Informationen —
Als unsere Patientin oder unser Patient haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Diese sind unter anderem im Gesundheitsgesetz des Kantons St.Gallen festgehalten. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wichtigsten Themen.
Wichtigste Themen
Behandlung
Der Spitalaufenthalt dient der Abklärung und der Behandlung Ihrer Krankheit oder Verletzung. Wir behandeln Sie nach den Grundsätzen der medizinischen Wissenschaften sowie der ärztlichen und pflegerischen Ethik.
Recht auf Information
Die ärztliche Ansprechperson informiert Sie laufend in verständlicher Form über Ihren Gesundheitszustand, den voraussichtlichen Verlauf des Heilungsprozesses und über Heilmassnahmen. Stellen Sie der ärztlichen Ansprechperson während der Sprechstunde oder während der Visiten am Krankenbett ruhig Fragen zu Art und Zweck von Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffen. Stellen Sie Rückfragen, wenn Sie Fachausdrücke nicht verstehen oder zusätzliche Informationen wünschen. Die ärztliche Ansprechperson informiert Sie auch über Risiken und Nebenwirkungen und legt Ihnen, sofern vorhanden, Behandlungsalternativen dar. Diese Informationspflicht entfällt nur dann, wenn unverzügliches Handeln nötig ist. Die entsprechenden Informationen werden Ihnen später nachgereicht. Selten treten unerwartete, schwerwiegende Ereignisse auf. Sollte sich ein Herz-Kreislauf-Stillstand ereignen, werden grundsätzlich Wiederbelebungsversuche durchgeführt, sofern sie medizinisch sinnvoll sind und diese Massnahmen von Ihnen nicht abgelehnt wurden. Gerne können Sie Ihre Fragen, Vorstellungen und Wünsche zum Thema Wiederbelebung mit Ihrer ärztlichen Ansprechperson diskutieren. Sollten Sie diesbezüglich besondere Anordnungen in einer Patientenverfügung getroffen haben, so teilen Sie diese Ihrer ärztlichen Ansprechperson mit. Für weitere Informationen finanzieller oder rechtlicher Art weist die ärztliche Ansprechperson Sie an zuständige Personen weiter.
Einwilligungserklärung
Sie selbst oder Ihre gesetzlichen Vertreter entscheiden nach einer ausführlichen und verständlichen Aufklärung, ob Sie sich einer bestimmten Behandlung oder einem Eingriff unterziehen wollen. Für spezielle Untersuchungen und Operationen wird Ihr unterschriftliches Einverständnis eingeholt. Ohne dieses wird eine Behandlung nur bei unmittelbarer Lebensgefahr vorgenommen.
Weiterverwendung Ihrer Daten für die Forschung
Informationen aus Ihrer Krankengeschichte können helfen, mehr über Erfolge und Misserfolge in der Prävention sowie über die Erkennung und Behandlung von Krankheiten herauszufinden. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, kann Ihr Patientendossier zu einem späteren Zeitpunkt durch Mitarbeitende von HOCH Health Ostschweiz wissenschaftlich sowie zur Qualitätssicherung ausgewertet werden. Die Weiterverwendung wie auch die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt in jedem Fall in verschlüsselter Form und unter Berücksichtigung aller geltenden Datenschutzbestimmungen (der Codierungsschlüssel bleibt bei HOCH Health Ostschweiz). Wenn Sie Ihr Einverständnis widerrufen möchten, informieren Sie bitte Ihre ärztliche Ansprechperson.
Weiterverwendung Ihres biologischen Materials für die Forschung
Informationen aus der Verwendung von biologischem Material (z. B. Blut- oder Gewebeproben, die Ihnen entnommen wurden) können helfen, mehr über Erfolge und Misserfolge in der Prävention sowie über die Erkennung und Behandlung von Krankheiten zu erfahren. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, kann überschüssiges biologisches Material zu einem späteren Zeitpunkt durch Mitarbeitende von HOCH Health Ostschweiz wissenschaftlich ausgewertet werden. Biologisches Material wird vor der Bearbeitung anonymisiert, d. h., die erzielten Ergebnisse können Ihnen nicht mehr persönlich zugeordnet werden (der Codierungsschlüssel wird vernichtet). Biologisches Material kann ebenfalls an Dritte weitergegeben werden. Wenn Sie Ihr Einverständnis widerrufen möchten, informieren Sie bitte Ihre ärztliche Ansprechperson.
Behandlungsrelevante Mitteilungen Ihrerseits
Die ärztliche Ansprechperson sollte Ihre Leiden möglichst gut erfassen können. Sie ist auf Ihre vollständigen und ausführlichen Angaben angewiesen. Verschweigen Sie auch Unangenehmes oder Ihnen Peinliches nicht, soweit es medizinisch oder pflegerisch von Bedeutung sein könnte. Teilen Sie auch mit, wenn Sie bestimmte Arzneimittel nicht vertragen oder wenn Sie an Allergien leiden. Beobachten Sie, wie sich die Behandlung bei Ihnen auswirkt und schildern Sie der ärztlichen Ansprechperson Ihre Beobachtungen so genau wie möglich.
Patientendossier
Das Patientendossier enthält alle wesentlichen Angaben und Unterlagen über Ihre Krankheit und deren Verlauf. Dazu gehören Ihre eigenen Angaben, die Ergebnisse apparativer Untersuchungen, Laborbefunde, Röntgenbilder, Operationsberichte und sonstige Untersuchungsbefunde sowie die Pflegedokumentation. Auf Wunsch können Sie Einsicht nehmen.
Patientenarmband
Das Armband trägt dazu bei, die Patientenidentifikation zu unterstützen. Jede Patientin und jeder Patient erhält bei einem stationären Aufenthalt bei HOCH Health Ostschweiz ein Armband. Das gilt auch bei ambulanten Eintritten für Operationen und Interventionen, bei denen die Patienten den Behandlungsbereich wechseln. Sie tragen das Armband bis zu Ihrem Austritt aus HOCH Health Ostschweiz. Nach Ihrem Aufenthalt wird das Armband unter Berücksichtigung des Datenschutzes entsorgt.
Patientengeheimnis und Datenschutz
Das Spitalpersonal ist gegenüber unbefugten Dritten an die Schweigepflicht gebunden. Als Dritte gelten grundsätzlich alle Personen, die an Ihrer Behandlung nicht unmittelbar beteiligt sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir ohne Ihre anderslautende Willenserklärung die notwendigen medizinischen Auskünfte Ihrer ärztlichen Ansprechperson ausserhalb des Spitals erteilen. Wir orientieren uns an den geltenden Datenschutzbestimmungen und werden dabei von den Datenschutzbeauftragten von HOCH Health Ostschweiz unterstützt.
Datenweitergabe an Register
Informationen aus Ihrer Krankengeschichte können helfen, mehr über Erfolge und Misserfolge in der Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebs in Erfahrung zu bringen. Zu diesem Zweck werden Daten im Krebsregister gesammelt und anonym wissenschaftlich ausgewertet. Auch hier halten sich alle Beteiligten an die geltenden Datenschutzbestimmungen. Wenn Sie trotzdem nicht wünschen, dass Ihre Daten an das Krebsregister weitergeleitet werden, informieren Sie bitte Ihre ärztliche Ansprechperson.
Auskünfte an Familie und Freunde
Zur Wahrung Ihres Persönlichkeitsrechts darf die ärztliche Ansprechperson ohne Ihr Einverständnis keine Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand an Ihre Familie und Ihre Freunde erteilen. Sind diese bei einer Information oder Aufklärung anwesend, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst eine Entscheidung zu treffen, Ihren Willen schriftlich im Voraus festhalten. Zum Beispiel, ob und welche Personen in medizinische Entscheide mit einbezogen werden sollen, ob lebensverlängernde Massnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen sind und wie Sie zu Obduktion und Organspende stehen. Ihr diesbezüglicher Wille ist von den ärztlichen Ansprechpersonen zu respektieren, ausser Ihre Anordnungen würden gegen die Rechtsordnung verstossen, nicht genügend verbindlich sein, oder Anhaltspunkte würden den Schluss zulassen, dass Sie inzwischen Ihre Einstellung geändert haben. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrer Familie und Ihren Freunden, mit der Hausärztin oder dem Hausarzt und mit dem Behandlungsteam intensive Gespräche zu diesen Themen zu führen. Gerne vermitteln wir Ihnen auch den Kontakt zu Fachpersonen.
Reanimation
Patientinnen und Patienten werden im Falle eines Atem- und/oder Herzkreislaufstillstands wiederbelebt, wenn gute Heilungschance vorliegen. Erscheint es medizinisch aussichtslos, werden Patientinnen und Patienten im Falle eines Atem- und/oder Herzkreislaufstillstands hingegen nicht wiederbelebt.
Entspricht dieses Vorgehen nicht Ihrem Willen, sind Sie selbst (oder Ihre medizinische Stellvertretertung) dafür verantwortlich, dies Ihrem Betreuungsteam mitzuteilen. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen Ihr Betreuungsteam jederzeit für ein Gespräch sehr gerne zur Verfügung.