Faltenbehandlung mit chemischen Peelings (Hauterneuerung)

Eine Hauterneuerung entfernt die oberste Hautschicht und lässt frische, straffe Haut erscheinen, die nach zwei bis vier Wochen faltenfrei ist.

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    Beschreibung

    Um leichte, oberflächliche Falten zu verbessern, kann eine Hauterneuerung wirksam sein, die den ganzen Bereich strafft und verjüngt. Dafür wird die zu verjüngende Haut mit einer Peeling Flüssigkeit überstrichen. Die Säure in der Flüssigkeit hilft, die oberste Hautschicht zu entfernen. Darunter erscheint neue Haut, die frisch, straff und jünger aussieht. Nach dem Eingriff benötigt die Haut eine Erholungszeit von circa zwei bis vier Wochen. Danach ist sie abgeheilt und faltenfrei.

    Chemische Peelings zur Faltenbehandlung können auch in Kombination mit chirurgischen Eingriffen angewandt werden. So zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Augenlidstraffung des Unterlids. Dabei wird das Unterlid ohne Hautentnahme gestrafft und die Haut im Anschluss mit einem chemischen Peeling behandelt.

    Chirurgische oder Nicht-chirurgische Faltenbehandlung?

    Nicht-chirurgische Faltenbehandlungen werden oft zielführend als erstes Mittel der Gesichtsverjüngung eingesetzt. Ab einem gewissen Grad der Hautalterung bringen jedoch nur noch chirurgische Lösungen optimale Ergebnisse hervor. Dies sind in erster Linie Face- und Necklifts. Diese dienen der gesamthaften Verjüngung und Straffung der Gesichts- und Halspartie.

    Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt empfiehlt Ihnen individuell die für sie passende Behandlungsmethode.

    Werden Faltenbehandlungen von der Krankenkasse übernommen?

    Faltenbehandlungen aus rein kosmetischen Gründen werden nicht von der Krankenkasse übernommen. In Ausnahmefällen – bspw. wenn es sich bei der Faltenbehandlung um eine Narbenkorrektur, Folgen von Trauma oder Tumorbehandlungen handelt – können die Faltenbehandlungen jedoch von der Krankenkasse bezahlt werden.

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    Diese Behandlungsmethode kann bei folgenden Krankheitsbildern in Betracht gezogen werden.

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