Grenzgängerin und Grenzgänger

Als Grenzgängerin oder Grenzgänger finden Sie alle wichtigen Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen, Steuern, Pflichtversicherungen und der Anerkennung Ihrer Abschlüsse. Erfahren Sie, welche Quellensteuern zu beachten sind und wie der Bewerbungsprozess abläuft.

Wenn Sie zum ersten Mal in der Schweiz arbeiten, gibt es einige Formalitäten, die Sie erledigen müssen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst, um Ihnen den Umzug und Arbeitsbeginn in der Schweiz zu erleichtern.

Anmeldung in der Schweiz

Wenn Ihr Arbeitseinsatz in der Schweiz mehr als drei Monate dauert, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde anmelden. Folgende Dokumente sind zur Anmeldung erforderlich:

  • Reisepass

  • Kopie Arbeitsvertrag

  • Heiratsurkunde (Wenn Sie verheiratet sind) / Geburtsurkunde der Kinder (Falls Sie Kinder haben)

  • Falls vorhanden: Mietvertrag

  • Passfoto

Ihre Anmeldung wird an das Migrationsamt weitergeleitet, welches Ihren Ausländerausweis ausstellt. Je nach Wohngemeinde bzw. Wohnkanton dauert dies zwischen vier und sechs Wochen. Das zuständige Einwohneramt wird Sie schriftlich informieren, sobald der Ausländerausweis abholbereit ist. Anmeldung und Ausländerausweis sind kostenpflichtig und bar zu bezahlen. In der Stadt St.Gallen kostet die Anmeldung (inkl. Ausländerausweis) CHF 66.00. Dieser Betrag variiert je nach Wohngemeinde, bzw. Wohnkanton.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz weiterhin in Deutschland, Liechtenstein oder Österreich haben und in der Schweiz arbeiten, gelten für Sie sowohl in Ihrem Heimatland als auch in der Schweiz besondere Vorschriften. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde (Finanzamt) über die entsprechenden Regelungen.

Arbeitsbewilligung

Bürgerinnen und Bürger von EU- und EFTA-Staaten profitieren vom Personenfreizügigkeitsabkommen und erhalten einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Die Ausländerbewilligung wird spätestens am ersten Arbeitstag von der Arbeitgeberin und den Arbeitnehmenden gemeinsam beantragt. Die Ausländerbewilligung umfasst die Arbeits- sowie die Aufenthaltsbewilligung.

Ausländerbewilligungen für Drittstaatenangehörige werden nur unter bestimmten Voraussetzungen durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt. Ein Gesuch muss von der Arbeitgeberin frühzeitig eingereicht werden.

Abmeldung in der Schweiz

Vor der Ausreise müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihrer Wohngemeinde abmelden. Bitte bringen Sie zur Abmeldung Ihren Ausländerausweis und Ihren Reisepass mit. Sie werden eine Abmeldebestätigung erhalten. Falls das nicht automatisch geschehen sollte, verlangen Sie diese. Sie benötigen die Bestätigung für die Abmeldung Ihrer Pensionskasse und Krankenversicherung.

Berufsbildung Schweiz

HOCH Health Ostschweiz bietet EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürgern vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Grundbildung für den Einstieg in reglementierte Berufe, die eine formelle Anerkennung voraussetzen. Anerkannte ausländische Abschlüsse können den Einstieg erleichtern, während nicht-reglementierte Berufe oft durch die Beurteilung der Arbeitgeberin anerkannt werden.

Steuern

Wie wird der Lohn von Grenzgängerinnen und Grenzgängern besteuert? Grundsätzlich wird der Lohn am Wohnort im Ausland besteuert. Wenn der Hauptwohnsitz allerdings in die Schweiz verlegt wird, benötigt man zwingend ein Schweizer Bankkonto. Die Schweiz verlangt jedoch auch eine Steuer, welche Quellensteuer genannt wird. Wenn die Grenzgängerin oder der Grenzgängern eine Ansässigkeitsbescheinigung einreicht beträgt die Quellensteuer 4.5% des Bruttolohnes. Die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung bestätigt, dass man in einem angrenzenden Land zur Schweiz wohnt und dient dazu, eine mögliche Doppelbesteuerung zu verhindern. Falls diese nicht eingereicht wird, ist die Quellensteuer abhängig vom Zivilstand, Konfession und Anzahl Kinder. Die Quellensteuer wird jeweils automatisch vom Bruttolohn abgezogen. In der Schweiz eingezogene Quellensteuern können in der Steuererklärung des Wohnlandes angegeben und angerechnet werden.

Weitere Informationen zu den Steuerregelungen sowie Formalitäten und Finanzen

Versicherungen und Vorsorge

Für in der Schweiz erwerbstätige Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind folgende Versicherungen Pflicht: Krankenversicherung: Alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen sind verpflichtet einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz beizutreten. Unfallversicherung: Unfälle während der Arbeit werden von der Arbeitgeberin übernommen. Mitarbeitende mit einem Pensum von mindestens acht Stunden pro Woche sind über die Arbeitgeberin auch bei Nichtbetriebsunfall versichert. Arbeitslosenversicherung: Auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger leisten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Entsprechend haben sie auch Anspruch auf Arbeitslosengelder im Falle einer Arbeitslosigkeit.

Weitere Informationen zu Versicherungen und Vorsorge

Bewerbungsprozess

Der Bewerbungsprozess läuft für Grenzgängerinnen und Grenzgänger identisch wie für Bewerbende aus dem Inland. In Absprachen mit den Selektionsverantwortlichen - sie sind in Stellenanzeigen aufgeführt - können Vorstellungsgespräche auch online statt physisch vor Ort durchgeführt werden.

Homeoffice

Wir fördern ortsunabhängiges Arbeiten und flexible Arbeitszeiten soweit dies betrieblich möglich ist, denn Homeoffice kann die Vereinbarkeit zwischen Beruf, Familie und Freizeit vereinfachen.

Mobilität

HOCH Health Ostschweiz ist mit dem öffentlichen Nahverkehr sehr gut erschlossen. Sie gelangen mit dem Privatauto sowie dem Öffentlichen Verkehr zügig und bequem an den Arbeitsort. Führerausweis: Ein gültiger ausländischer Führerausweis darf in der Schweiz während höchstens 12 Monaten verwendet werden. Ein Gesuch um Erteilung eines Schweizer Führerausweises kann beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt gestellt werden.

Telekommunikation

In der Schweiz gibt es viele verschiedene Telekommunikationsanbieter, jedoch nur drei Netzbetreiber (Swisscom, Sunrise und Salt). Wichtig: Wenn du trotzdem ein Abonnement aus dem Ausland benutzt, können hohe Roaming-Gebühren anfallen, da die Schweiz nicht Teil der EU ist.

Telefonanbieter in der Schweiz