Lohn und Versicherung —
HOCH Health Ostschweiz bietet eine umfassende und faire Absicherung: von Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall über Altersvorsorge bis hin zu flexiblen Versicherungsleistungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Erleben Sie eine faire und transparente Absicherung in jeder Lebensphase bei HOCH Health Ostschweiz!
HOCH Health Ostschweiz bietet seinen Mitarbeitenden ein umfassendes Sicherheitsnetz: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Berufliche Vorsorge (BVG), Kranken- und Unfallversicherung sowie Lohnfortzahlung bei krankheits- und unfallbedingten Ausfällen sorgen für finanzielle Stabilität. Sozialversicherungen und Quellensteuerregelungen runden die Absicherung ab – für eine zuverlässige Basis in jeder Lebenslage.
Lohn und Versicherung
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod decken. Die AHV ist eine obligatorische Versicherung für alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.
Arbeitslosenversicherung
In der Schweiz sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit versichert.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen.
Berufliche Vorsorge (BVG)
Zusammen mit der AHV/IV soll die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pension ermöglichen.
Mitarbeitende von HOCH Health Ostschweiz sind entweder bei der St.Galler Pensionskasse oder bei der Vorsorgestiftung VSAO versichert.
Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung (IV) soll den Versicherten im Falle einer Invalidität die Existenzgrundlage sichern. Die IV ist eine obligatorische Versicherung für Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist Sache der Arbeitnehmerin. Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen verpflichtet, einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) in der Schweiz beizutreten.
Die obligatorische Krankenversicherung leistet Beiträge im Falle von Krankheit, Unfall (nur wenn keine andere obligatorische oder private Versicherungsdeckung vorhanden ist) und Mutterschaft. Die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung sind vom Bund definiert und deshalb einheitlich.
Hier finden Sie Prämienvergleiche der einzelnen Krankenversicherungen.
Lohnfortzahlung bei krankheits- und unfallbedingter Abwesenheit
Wird die Tätigkeit wegen Krankheit ausgesetzt, wird der Lohn für 24 Monate innert drei Jahren ausgerichtet (bzw. bei einem befristeten Vertrag längstens bis zu dessen Ablauf). Die Lohnfortzahlung beträgt während der ersten 12 Monate 100% und anschliessend 80% des Lohnes. Während der Probezeit besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung infolge Krankheit während eines Monats. Die Verlängerung der Probezeit bewirkt keine Verlängerung der Dauer des Anspruchs.
Ist die Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls eingetreten, wird die Besoldung während 12 Monaten voll und während weiteren 12 Monaten, längstens bis zur Ausrichtung einer Rente, im Umfang von 80% der ursprünglichen Besoldung ausgerichtet. Nach Ablauf der genannten Fristen erlischt der Lohnanspruch gegenüber HOCH Health Ostschweiz. Bei einer befristeten Anstellung dauert der Lohnanspruch längstens bis zu deren Ablauf. Allfällige weitere Taggeldansprüche, nach Ablauf der erwähnten Fristen, werden dann vom Versicherer direkt an die Versicherten ausbezahlt.
Achtung: Die Besoldung kann gekürzt oder verweigert werden, wenn die Krankheit oder der Unfall auf grobes Selbstverschulden zurückzuführen ist.
Sozialversicherung / Abzüge
Alle Mitarbeitenden von HOCH Health Ostschweiz werden bei den in der Schweiz obligatorischen und üblichen Sozialversicherungen angemeldet.
Die Versicherungsbeiträge der Mitarbeitenden werden vom Bruttolohn abgezogen.
Bei ausländischen Mitarbeitenden kommt je nach Typ des Ausländerausweises zusätzlich vom Bruttolohn die Quellensteuer zum Abzug.
Unfallversicherung
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als acht Stunden pro Woche, sind obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten Personen, die im Sinne der AHV einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Die Mitarbeitenden von HOCH Health Ostschweiz sind bei der AXA Winterthur gegen die Folgen von Berufsunfällen, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als acht Stunden auch gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen versichert.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Unfallversicherung in der Schweiz.
Quellensteuer
Der Quellensteuer unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) nicht besitzen, im Kanton St.Gallen jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit beziehen.
Ebenfalls der Quellensteuer unterliegen Personen mit einer Grenzgängerbewilligung. Die Arbeitgeberin rechnet die Quellensteuer direkt ab.
Von der Quellensteuer ausgenommen sind ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit einer Ehegattin oder einem Ehegatten, die oder der das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt, in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben.
Weitere Informationen zur Quellensteuer finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramts St.Gallen.
Vorsorge
Die Schweiz verfügt mit dem Dreisäulensystem über eine moderne und fortschrittliche Altersvorsorge. Es ist wichtig sich mit dieser zu beschäftigen, um nach der Pensionierung ein angenehmes Leben führen zu können.