Arbeit und Freizeit —
HOCH Health Ostschweiz bietet flexible Arbeitszeitmodelle, inklusive Gleitzeit und Bandbreitenmodellen, die eine gute Work-Life-Balance fördern. Mitarbeitende können von modernen Arbeitsformen wie Homeoffice und Job-Sharing profitieren. Zusätzlich gibt es grosszügige Urlaubsregelungen, bezahlte und unbezahlte Urlaubstage sowie Treueprämien für langjährige Mitarbeit.
Arbeit und Freizeit
HOCH Health Ostschweiz ermöglicht in weiten Bereichen die Arbeitszeit den Bedürfnissen der Mitarbeitenden entsprechend flexibel zu handhaben. Zusammen nehmen wir dabei Rücksicht auf unsere eigenen betrieblichen Abläufe und Anforderungen.
Arbeitszeit und Gleitzeit
Grundsätzlich gilt die 5-Tage-Woche (42 Stunden). Bei HOCH Health Ostschweiz besteht die Möglichkeit, in Teilzeitpensum zu arbeiten.
Mitarbeitende, die nicht in einem Dienstplan tätig sind, können im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit ihr Arbeitsbeginn und -ende sowie den Zeitpunkt und die Dauer der Mittagspause flexibel gestalten.
In Bereichen, welche nach Dienstplan tätig sind, wird die Norm-Arbeitszeit vorgegeben. Diese legt Arbeitsbeginn sowie -ende fest und bestimmt tägliche Kompensationsmöglichkeiten als auch Arbeitsunterbrüche. Die Dienstpläne werden in allen Kliniken / Instituten / Fachbereichen frühzeitig erstellt, um der flexiblen Gestaltung von Freizeit- und Familienleben entgegenzukommen.
Bandbreitenmodell
Mitarbeitende mit einem wöchentlichem Pensum von 42 Stunden können ihr Pensum nach Absprache mit der vorgesetzten Person vertraglich auf 40 Stunden reduzieren resp. auf bis zu 44 Stunden erhöhen. Je nach Bedarf können so zusätzliche Freitage bezogen oder durch mehr Freizeit kompensiert werden.
Wochenpensum für Ärzteschaft
Bei HOCH Health Ostschweiz gilt für Ärztinnen und Ärzte die 48 Stunden-Woche (Kaderärztinnen und -ärzte 55).
Moderne Arbeitsformen
HOCH Health Ostschweiz bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne Arbeitsformen:
Flexible Arbeitsplätze
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Job Sharing und Co-Leitungen
Videokonferenzen und Chats
Modernes Klinikinformationssystem wird eingeführt
Ferien / Urlaub
Ferien / Urlaub
Ferientage
Alter | Ferienanspruch |
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Bis zum 21. Altersjahr | 28 Tage |
Bis zum 49. Altersjahr | 23 Tage |
Ab dem 50. Altersjahr | 28 Tage |
Ab dem 60. Altersjahr | 30 Tage |
Der Ferienanspruch kann je nach Arbeitszeitmodell (Bandbreitenmodell) erhöht werden.
Unbezahlter Urlaub
Unter Berücksichtigung der Betriebsinteressen und bei Zustimmung der vorgesetzten Stelle kann ein unbezahlter Urlaub bis zu maximal 12 Monaten gewährt werden. Damit dieser bewilligt wird, muss vorgängig der pro rata Ferienanteil des laufenden Kalenderjahres sowie alle offenen Mehrzeiten bezogen werden.
Bezahlter Urlaub
3 Tage | Zur Betreuung eines Familienmitglieds sowie der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung |
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14 Wochen | Für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes |
2 Tage | Bei eigener Verheiratung oder Eintragung der Partnerschaft |
1 Tag | Zur Teilnahme an der Hochzeit von Kindern oder Geschwistern |
10 Tage | Für Vaterschaftsurlaub bei der Geburt des Kindes |
3 Tage | Bei einem Todesfall von Ehegatten, Kindern und Eltern |
2 Tage | Bei einem Todesfall von Geschwistern |
1 Tag | Bei einem Todesfall von Grosseltern, Schwiegereltern und Enkelkinder |
1 Tag | Wohnungswechsel |
0.5 Tage | Zimmerumzug |
Treueprämie
Spitalinterne Treueprämie
Ab dem fünften Dienstjahr gebührt Mitarbeitenden bei HOCH Health Ostschweiz eine Treueprämie. Darüber hinaus werden Jubilare, welche 20 und mehr Dienstjahre verzeichnen, von der Geschäftsleitung zum zweimal jährlich stattfindenden Jubiläumsanlass eingeladen.
Kantonale Treueprämie
Bei Austritt und späterem Wiedereintritt werden Mitarbeitenden alle bisherigen Dienstjahre aus kantonalen Anstellungen angerechnet. Ab Vollendung des 10. kantonalen Dienstjahres gebührt den Mitarbeitenden eine kantonale Treueprämie in Form eines bestimmten Anteils des Monatlohnes. Sofern die betrieblichen Verhältnisse dies erlauben, können anstelle der Prämie auch bezahlte Urlaubstage bezogen werden.
Probezeit
HOCH Health Ostschweiz bietet ein spannendes Arbeitsumfeld und unterstützt dies mit attraktiven, fairen Anstellungsbedingungen. Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden entsprechen dem kantonalen Personalgesetz.
Die Dauer der Probezeit ist abhängig von der Anstellungsdauer:
Anstellungsdauer | Probezeit |
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1-3 Monate | keine Probezeit |
3-6 Monate | 1 Monat |
6 Monate und mehr | 3 Monate |
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von sieben Kalendertagen gekündigt werden. Die Probezeit wird verlängert, wenn Mitarbeitende während deren Dauer die Arbeit unverschuldet (z.B. Aufgrund Krankheit, Unfall etc.) nicht leisten können. Eine Verlängerung aus anderen Gründen, wie z.B. bei Unsicherheit bezüglich Leistung und Verhalten, ist hingegen nicht möglich. Die Probezeit kann im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt werden oder ganz wegfallen.
Kündigung
Die Kündigungszeit beträgt während der Probezeit sieben Tage, nach Ablauf der Probezeit drei Monate.
Homeoffice
HOCH Health Ostschweiz fördert ortsunabhängiges Arbeiten und flexible Arbeitszeiten soweit dies betrieblich möglich ist, denn Homeoffice kann die Vereinbarkeit zwischen Beruf, Familie und Freizeit vereinfachen. Erfahren Sie mehr zu Homeoffice per Klick auf den Button.