Homeoffice

HOCH Health Ostschweiz fördert ortsunabhängiges Arbeiten und flexible Arbeitszeiten soweit dies betrieblich möglich ist, denn Homeoffice kann die Vereinbarkeit zwischen Beruf, Familie und Freizeit vereinfachen.

Homeoffice

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Aufgrund der Aufgabenstellung in einem Spital wie es das HOCH Health Ostschweiz ist, hängen die Homeoffice-Möglichkeiten massgeblich von den betrieblichen Abläufen ab. Entsprechend sind Regeln aufgestellt worden um flexibel und der jeweiligen Situation angepasst Homeoffice zu ermöglichen.

Geltungsbereich

Unser Homeoffice-Angebot steht allen Mitarbeitenden von HOCH Health Ostschweiz offen, sowie auch extern angestellten Personen.

HOCH Health Ostschweiz legt Wert auf eine moderne Arbeitskultur, die individuelle Bedürfnisse berücksichtigt und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördert.

§ Definition

Bei uns bedeutet Homeoffice, dass Sie einen Teil Ihrer Arbeitszeit ausserhalb des Arbeitsplatzes flexibel gestalten können. Dabei bleibt der Anstellungsort Ihr Hauptarbeitsplatz.

Die Entscheidung über Homeoffice liegt zwischen Ihnen und Ihrer Chefin oder Ihrem Chef.

Zudem kann Homeoffice, falls betrieblich notwendig, auch angeordnet werden.

Arbeitszeit

Geniessen Sie die Flexibilität bis zu 60% Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausserhalb des Büros oder Ihres Arbeitsplatzes im Homeoffice zu verbringen.

Eignungsabklärung

HOCH Health Ostschweiz prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Homeoffice für Ihre Tätigkeit geeignet ist.

Um effizient im Homeoffice arbeiten zu können, ist es wichtig, organisatorische Massnahmen zu treffen. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung eines geeigneten Arbeitsplatzes, der frei von Ablenkungen ist und über alle notwendigen Arbeitsmittel verfügt.

Datenschutz

Zudem stellt HOCH Health Ostschweiz sicher, dass Sie über die nötige Infrastruktur verfügen und Ihre Daten sicher sind - egal wo Sie arbeiten.

Auch hat der Kanton St.Gallen Regeln für Homeoffice definiert.

Schriftliche Vereinbarung

Bei Bedarf können die Bedingungen für das Homeoffice in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden. Diese wird regelmässig überprüft und angepasst.

Regelungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die bei einem oder mehreren Schweizer Arbeitgebern angestellt sind und insgesamt weniger als 50% in im Homeoffice des Wohnlandes arbeiten, bleiben weiterhin in der Schweiz versichert.

Telearbeit

Erhalten Sie mehr Informationen zu den Auswirkungen von Telearbeit / Homeoffice auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext: