Probezeit

Die Probezeit ist Ihre Chance, bei HOCH Health Ostschweiz anzukommen und zu zeigen, was in Ihnen steckt. Erfahren Sie mehr zur Probezeit.

Welche Regelungen gelten bezüglich Probezeit?

HOCH Health Ostschweiz bietet ein spannendes Arbeitsumfeld und unterstützt dies mit attraktiven, fairen Anstellungsbedingungen. Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden entsprechen dem kantonalen Personalgesetz.

Die Dauer der Probezeit ist abhängig von der Anstellungsdauer:

Anstellungsdauer

Probezeit

1-3 Monate

keine Probezeit

3-6 Monate

1 Monat

6 Monate

3 Monate

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von sieben Kalendertagen gekündigt werden.

Die Probezeit wird verlängert, wenn Mitarbeitende während deren Dauer die Arbeit unverschuldet (z.B. Aufgrund Krankheit, Unfall etc.) nicht leisten können. Eine Verlängerung aus anderen Gründen, wie z.B. bei Unsicherheit bezüglich Leistung und Verhalten, ist hingegen nicht möglich. Die Probezeit kann im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt werden oder ganz wegfallen.