Klinische Autopsie Pathologie

Das Institut für Pathologie führt klinische Autopsien zur Feststellung der Todesursache und zu gutachterlichen Fragestellungen (Berufskrankheit) durch.

Beschreibung

Auftraggebende können Ärztinnen und Ärzte im Spital oder in der Praxis, Angehörige und Versicherer (u.a. SUVA) sein. Für die Durchführung einer klinischen Autopsie ist die Zustimmung der verstorbenen Person zu Lebzeiten oder der Angehörigen erforderlich.

Die erhobenen Befunde werden im Rahmen einer klinisch-pathologischen Fallbesprechung interdisziplinär diskutiert und leisten damit einen wichtigen Beitrag in der Qualitätssicherung der klinischen Medizin.

Auftragserteilung und Probeneinsendung

Auftragsformular und Auftragserteilung

Bitte für die Auftragserteilung das Auftragsformulare des Instituts für Pathologie verwenden.

Folgende Informationen sind unbedingt erfoderlich:

  • Personalien der verstorbenen Person

  • Klinische Angaben

  • Fragestellung

  • Name und Adresse des Auftraggebers

  • Einwilligung der Angehörigen oder der verstorbenen Person zur Durchführung einer Autopsie

Den Antransport einer verstorbenen Person bitte telefonisch unter +41 71 494 21 30 anmelden.

Kontakt für die Beauftragung einer Autopsie: Sekretariat, +41 71 494 21 30, autopsie@h-och.ch

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