Rechtsmedizin
Das Institut für Rechtsmedizin führt medizinische und naturwissenschaftliche Untersuchungen hauptsächlich im Auftrag der Polizei und Justiz durch. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Rechtspflege und tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit bei. Die Dienstleistungen können konsiliarisch, aber auch von Spitälern und anderen medizinischen Einrichtungen genutzt werden.
Unterseiten
Ihr Partner bei forensischen Fragen
Das Institut für Rechtsmedizin deckt das Leistungsspektrum forensischer Untersuchungen an lebenden Personen und Verstorbenen ab. Bei aussergewöhnlichen Todesfällen untersucht die Rechtsmedizin die Leiche am Fundort und anschliessend im Rahmen der Autopsie. Die Ermittlung der Sterbezeit, der Todesursache und der Todesart stehen dabei im Mittelpunkt.
Weitere Schwerpunkte bilden die Begutachtung von Verletzungen und die Spurensicherung bei Opfern oder Tatverdächtigen im Strafverfahren. Die forensisch-genetische Untersuchung biologischer Spuren und die Abstammungsbegutachtung sowie toxikologische Analysen von Körperflüssigkeiten und Gewebe vervollständigen das Leistungsangebot.
Qualität und Zuverlässigkeit
Die Qualität unserer Untersuchungen, Berichte und Gutachten basiert auf der ausgewiesenen Kompetenz unserer Mitarbeitenden, auf dem Einsatz von validierten Untersuchungsmethoden und Prüfeinrichtungen sowie auf der Anwendung eines umfassenden Qualitäts-Managementsystems. Die Prüftätigkeit unserer Laboratorien ist durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) am Bundesamt für Metrologie nach ISO/IEN 17025 akkreditiert. Sämtliche Dienstleistungen werden stets auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgeführt.
Objektivität und fachliche Unabhängigkeit
Das Institut für Rechtsmedizin legt grössten Wert auf fachliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden weder durch Auftraggebende noch durch aussenstehende, auch hierarchisch übergeordnete Personen oder Instanzen so beeinflusst werden, dass das Ergebnis der Untersuchung oder Begutachtung verändert wird.
Gutachterinnen und Gutachter arbeitet nicht an einem Untersuchungsfall mit, wenn sie aus persönlichen Gründen befangen sein könnten. Sie dürfen bei ihrer Tätigkeit auch keiner finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beeinflussung ausgesetzt sein. Die Untersuchungstätigkeit erfolgt also stets objektiv und rein sachlich nach naturwissenschaftlichen Prinzipien und nach bestem Wissen und Gewissen. Die Grundsätze der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind im Qualitätsmanagement-System festgehalten. Zusätzlich liegt eine Deklaration der Geschäftsleitung von HOCH Health Ostschweiz vor, dass die Mitarbeitenden des Instituts für Rechtsmedizin im Fachurteil nicht weisungsgebunden sind und keine Interessenskonflikte bestehen.
Wertschätzung und Respekt
Wir behandeln Verstorbene stets mit Würde und nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse und Gefühle von Angehörigen. Die uns anvertrauten Informationen behandeln wir vertraulich, sie unterliegen den strengen Datenschutzbestimmungen.
Standorte
An folgenden Standorten sind wir tätig. Informieren Sie sich über allgemeine Informationen zu unseren Standorten wie Anreise und Arealpläne.
Leistungsangebot für Privatpersonen
Für folgende Leistungsangebote können sich Privatpersonen selbständig anmelden