Leistungsangebot Rechtsmedizin

Die Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin sind eine wichtige Grundlage für polizeiliche Ermittlungen, Strafuntersuchungen und freiheitsentziehende Massnahmen. Daher sind kurze Bearbeitungszeiten ein wichtiges Qualitätsmerkmal unserer Tätigkeit.

Amts- und Berufsgeheimnis / Auskunft über Autopsieergebnisse

Sie haben als Hausärztin/-arzt oder Notärztin-/arzt medizinisches Interesse an den Autopsiebefunden Ihrer Patientin oder Ihres Patienten? Folgende Aspekte sind bei der Weitergabe von Befunden zu beachten:

Amts- und Berufsgeheimnis

Die Mitarbeitenden des Instituts für Rechtsmedizin unterliegen dem Amts- und Berufsgeheimnis. Daher dürfen Informationen über Untersuchungen sowie Berichte und Gutachten, die in öffentlichem Auftrag (z.B. der Staatsanwaltschaft) durchgeführt oder erstattet wurden, ausschliesslich an den Auftraggeber weitergegeben werden. Auskünfte über rechtsmedizinische Untersuchungen an Dritte erfordern daher grundsätzlich die Zustimmung des Auftraggebers.

Auskünfte über Autopsieergebnisse

Im Anschluss an eine rechtsmedizinische Obduktion nimmt das IRM Kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt auf, teilt die relevanten Befunde mit und bespricht das weitere Vorgehen. In diesem Gespräch entscheidet der Staatsanwalt auch darüber, ob die Leiche zur Bestattung herausgegeben werden kann und ob behandelnde Ärztinnen und Ärzte / Notärztinnen und -ärzte über Befunde informiert werden dürfen.

Ist Letzteres der Fall, geben wir Ihnen über die Autopsiergebnisse gerne mündlich oder in einem persönlichen Gespräch Auskunft. Kopien von schriftlichen Befunden und Gutachten sind allerdings direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzufordern.

[DOK EINFÜGEN AMTS- UND BERUFSGEHEMNIS RECHTSMEDIZIN]