Aussergewöhnlicher Todesfall (agT) im Spital Rechtsmedizin

Mit dem Begriff «aussergewöhnlicher Todesfall» (agT) werden alle nicht-natürlichen und unklaren Todesarten zusammengefasst. Hier finden Sie die Vorgehensweise bei aussergewöhnlichen Todesfällen in den Spitalverbunden (SV) und Psychiatrieverbunden (PV) des Kantons St.Gallen.

Beschreibung
Unsere Fachgebiete