Autopsie (Obduktion, Sektion) — Rechtsmedizin
Die rechtsmedizinische Autopsie umfasst neben der gründlichen äusseren Inspektion der Leiche die Eröffnung der Schädel-, Brust- und Bauchhöhle sowie die systematische Untersuchung sämtlicher innerer Organe.
Die Autopsie ermöglicht eine objektive und umfassende Befunderhebung, wird von einem Team aus zwei Ärztinnen/Ärzten und einem Präparator/einer Präparatorin nach genau festgelegten Regeln und unter Achtung der Pietät der verstorbenen Person durchgeführt. Sie ist durchaus mit einem grossen chirurgischen Eingriff vergleichbar. Die Autopsie dient der zweifelsfreien Klärung von Todesursache und Todesart und stellt die wichtigste Grundlage für die Ereignisrekonstruktion und alle weiteren Abklärungen dar. Hierzu gehören unter anderem folgende Aspekte:
Exakte Dokumentation von äusseren und inneren Befunden
Nachweis äusserlich nicht sichtbarer Verletzungen bei Gewaltdelikten
Beurteilung der Schadensart (z.B. stumpfe oder scharfe Gewalt)
Differenzierung zwischen vital und postmortal entstandenen Läsionen
Beurteilung der Verletzungsschwere
Bestimmung des Wundalters
Rekonstruktion der Verletzungsentstehung (Hinweis auf Tatwerkzeug)
Darstellung und Dokumentation von Stich- und Schusskanälen
Rekonstruktion von Schussentfernungen
Unfallrekonstruktion anhand von Verletzungen und Spuren
Differenzierung zwischen Selbst- und Fremdbeibringung
Sichere Feststellung der Identität der Leiche
Beurteilung der Handlungsfähigkeit und Überlebenszeit
Nachweis von krankhaften Veränderungen an inneren Organen
Begutachtungen nach Operationen und anderer medizinischer Behandlungen
Asservierung von Körperflüssigkeiten und Geweben für chemisch-toxikologische, feingewebliche, mikrobiologische und biochemische Untersuchungen
Moderne bildgebende Verfahren wie Computertomographie und Kernspintomographie stellen eine wichtige Ergänzung bei bestimmten Fragestellungen dar. Im Hinblick auf Umfang der autoptisch gewonnenen Erkenntnisse und Sicherheit der Befundinterpretation kann bislang kein noch so modernes Bildgebungsverfahren die Obduktion gleichwertig ersetzen.