Forensische Altersdiagnostik — Rechtsmedizin
Aufgrund steigender grenzüberschreitender Migrationsbewegungen in Europa kam es in zahlreichen europäischen Ländern zu einer deutlichen Zunahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, deren Geburtsdatum nicht zweifelsfrei dokumentiert ist. Diese Entwicklung führte zu einer gesteigerten Nachfrage nach forensischer Altersschätzung bei Lebenden.
Angeboten wird die Altersdiagnostik bei Lebenden insbesondere im Asylrecht sowie deutlich seltener im Strafverfahren zur Feststellung der (Straf-)Mündigkeit bei Asylsuchenden oder Beschuldigten mit zweifelhaften Angaben. Das Institut für Rechtsmedizin stützt sich bei der forensischen Altersdiagnostik auf die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (AGFAD). Die AGFAD ist eine Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, welche sich 2000 zur Qualitätssicherung und Harmonisierung forensischer Altersgutachten konstituierte. Folgende Untersuchungen werden zur Altersdiagnostik empfohlen:
Körperliche Untersuchung mit Erfassung anthropometrischer Daten, sexueller Reifezeichen sowie allfälliger Entwicklungsstörungen
Röntgenuntersuchung linken Hand
Röntgenuntersuchung des Gebisses, zahnärztliche Beurteilung der Weisheitszähne
Ggf. zusätzliche computertomographische Untersuchung der Schlüsselbeine
Die notwendigen Untersuchungen werden vom Institut für Rechtsmedizin selbst durchgeführt respektive veranlasst. Partner sind die Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin (HOCH Health Ostschweiz) sowie die Universitätszahnklinik Basel. Zum Zweck der Qualitätssicherung der Untersuchung nimmt das Institut für Rechtsmedizin darüber hinaus regelmässig an jährlichen Ringversuchen der AGFAD teil.
Haben Sie Fragen zur Forensischen Altersdiagnostik, zur Vorgehensweise oder zum Untersuchungsauftrag? Wir geben Ihnen gerne persönlich Auskunft.