Legalinspektion — Rechtsmedizin
Unter Legalinspektion versteht man eine von einem Amtsarzt / einer Amtsärztin durchgeführte Leichenschau bei aussergewöhnlichen Todesfällen.
Im Einzugsgebiet des Instituts für Rechtsmedizin übernehmen speziell weitergebildete Allgemeinärzte/-innen oder Hausärzte/-innen die Amtsarztfunktion; für die Stadt St.Gallen sowie die Regionen Rorschach und Rheintal sind es die zu Amtsärzten/-innen gewählten ärztlichen Mitarbeitenden des Instituts für Rechtsmedizin. Unabhängig davon kann bei speziellen Fragen und unklaren Fällen jederzeit ein Rechtsmediziner/eine Rechtsmedizinerin des Instituts zu einer Untersuchung vor Ort aufgeboten werden.
Bei der Legalinspektion sind Polizei und in manchen Fällen der zuständige Staatsanwalt/die zuständige Staatsanwältin anwesend. Der Staatsanwalt/die Staatsanwältin entscheidet über das weitere Vorgehen. Nur er/sie kann die Leiche beschlagnahmen, weitere Untersuchungen wie Autopsie, forensisch-toxikologische oder forensisch-genetische Analysen anordnen und die Leiche nach Abschluss der Untersuchungen zur Bestattung frei geben.