Untersuchung von Lebenden — Rechtsmedizin
Die Untersuchung von lebenden Personen ist neben der Bearbeitung von Todesfällen eine der Hauptaufgaben des Instituts für Rechtsmedizin.
Die forensische körperliche Untersuchung dient der Sicherung von Befunden und Spuren, welche die objektive Grundlage für die nachfolgende Begutachtung und Rekonstruktion eines Geschehensablaufs darstellen.
Abhängig von Umständen und Fragestellung werden folgende Arten von Lebenduntersuchungen unterschieden:
Forensisch-klinische Untersuchung
Begutachtung von Opfern und Tatverdächtigen in Zusammenhang mit einem geltend gemachten körperlichen Übergriff (Körperverletzungsdelikte)
Die Untersuchungen erfolgen entweder im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder als rechtsmedizinisches Konsil im Auftrag eines Spitals.
Die Untersuchungen werden im Institut für Rechtsmedizin oder in einer anderen medizinischen Einrichtung durchgeführt. Unter besonderen Umständen (z.B. Haftfall) sind Untersuchungen auch auf einem Polizeiposten oder in einer Haftanstalt möglich.
Forensisch-gynäkologische Untersuchung
Begutachtung von Opfern nach sexuellen Übergriffen
Die Untersuchungen erfolgen entweder im Auftrag der Polizei / Staatsanwaltschaft oder im Auftrag der «Soforthilfe nach sexueller Gewalt» am Institut für Rechtsmedizin bzw. der Opferhilfe.
Die Untersuchungen werden nach vorheriger Terminabsprache bei HOCH Health Ostschweiz am Standort Kantonsspital St.Gallen zusammen mit einem Facharzt für Gynäkologie durchgeführt. Untersuchungen in anderen gynäkologischen Einrichtungen ausserhalb von HOCH sind ebenfalls möglich.
Neben der Dokumentation von Verletzungen dient die forensisch-gynäkologische Untersuchung der Spurensicherung. In der Regel handelt es sich hierbei um Abstriche aus dem Genital- und Analbereich, die anschliessend im Fachbereich Forensische Genetik analysiert werden können.